Sicherheit
Um transparente Flächen wie Glasflächen für Menschen optisch erkennbar zu mache.
Norm
Glasmarkierungen findet man häufig in öffentlichen Gebäuden nach DIN 32975.
Zeitsparend
Sie lassen sich ohne grossen Aufwand auf jedes Glas montieren.
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6,00 CHF / Laufende(r) Meter
Glasmarkierung
Mehr Privatsphäre & Sichtschutz dank Glasmarkierungen
Glasmarkierungs-Streifen werden eingesetzt bei Glastüren, Glaselementen usw. wegen Verletzungsschäden oder Personenschäden. Durch die horizontal angebrachten Streifen an den Türen, wurde das Glas sichtbar gemacht – somit werden Unfälle vermieden.
Die Norm teilt die Art der Gebäudenutzung in drei Kategorien ein (öffentlich zugängliche Bauten, Bauten mit Wohnungen und Bauten mit Arbeitsplätzen) und bestimmt so, wie hindernisfrei gebaut wird. Mit Ausdrücken wie «bedingt zulässig» und «vorzugsweise» wird den Akteuren z. B. bei Umbauten bewusst ein Spielraum eingeräumt, um Anforderungen zweckmässig differenzieren zu können.
Speziell zum Material Glas wird in der Markierung von durchsichtigen Wänden und Türen geregelt (Kategorie I: öffentlich zugängliche Bauten). Diese müssen auf ihrer ganzen Länge eine nicht transparente Markierung im Bereich zwischen 1,4 m und 1,6 m über Boden aufweisen (vorzugsweise mit einer hellen oder dunklen Farbe). Mindestens 50 % dieses Bereichs muss als Markierung ausgebildet sein (der Maximalabstand zwischen einzelnen Flächen beträgt 0,1 m). Glasböden müssen eine rutschfeste Oberflächenbehandlung aufweisen, um der Unfallgefahr durch Ausrutschen auf trockenen sowie nassen Glasoberflächen entgegenzuwirken.